Detektei ermittelt Schwarzarbeit
In den vergangenen Jahren hat sich der Anteil der Aufträge, welche die Wirtschaftsdetektive der Detektei InterDetect erfolgreich zum Thema Schwarzarbeit bearbeitet haben, nahezu vervierfacht.
Im „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit wie folgt definiert:
Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen:
• unter Verstoß gegen Steuerrecht,
• unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht,
• unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämtern und/oder
• ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe /Handwerk ausgeübt wird."
* Dabei werden die Verträge in der Regel mündlich abgeschlossen und das Entgelt bar gezahlt.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt
Leider und zum Schaden vieler Unternehmen gilt Schwarzarbeit vielfach immer noch als Kavaliersdelikt. Allzu gern umgehen private Auftraggeber im privaten wie wirtschaftlichen Umfeld o.a. Bestimmungen. In der Regel kann so eine Menge Geld „gespart“ werden.
Diese Rechnung geht jedoch gesamtwirtschaftlich gesehen nicht auf.
Zum Einen verschaffen sich Schwarzarbeiter einen ungesetzlichen Vorteil gegenüber regulärer Arbeit, da sie Arbeit günstiger anbieten können. Zum Anderen schaden sie regulär tätigen Unternehmen, deren Umsätze durch die illegal angebotenen Arbeiten oder Dienstleistungen zurückgehen.
Detektive kennen alle Tricks
Häufig wird zur Ausübung von illegaler Schwarzarbeit z.B eine Krankheit vorgetäuscht. Die Wirtschaftsdetektive der Detektei InterDetect kennen alle Tricks der Betrüger und beschaffen Ihnen die notwendigen Beweise, sich frühzeitig von solch unliebsamen Mitarbeitern zu trennen.
Die Wirtschaftsdetektei InterDetect liefert Ihnen die gerichtsverwertbaren Beweise damit sie vor dem Arbeitsgericht zu Ihrem Recht kommen.
Häufig entziehen Sie, durch die so beschaffte, eindeutige Beweislage, der gegnerischen Partei sogar die Grundlage für langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen.




