Sorgerechtsermittlungen

Die Privatdetektive/innen der InterDetect besitzen das notwendige Wissen und das nötige Fingerspitzengefühl um in diesen sensiblen Angelegenheiten für Sie erfolgsversprechend tätig zu werden.

Beobachtungsteams und Privatermittler der InterDetect bearbeiten jeden Fall mit der angesagten Diskretion und tragen dazu bei, eine auf Tatsachen beruhende Entscheidung über das Sorge und Umgangsrecht zu treffen.

Falsche oder nur vorgetäuschte Lebensumstände führen nach unserer Erfahrung fast immer zum Verlust des Sorgerechts. Desweiteren können die Verursacher der Detektei-Kosten in vielen Fällen erstattungspflichtig sein. Auch hier gilt für Sie, Wissen allein reicht nicht, Sie müssen es auch beweisen können.

 

Sorgerecht bedeuted die elterliche Sorge

Inhaber der elterlichen Sorge (Sorgerecht) sind die Eltern. Das bürgerliche Recht unterscheidet hinsichtlich der Ausübung des elterlichen Sorgerechts zwischen Kindern, deren Eltern bei der Geburt verheiratet sind, und Kindern, deren Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sind. Im öffentlichen Recht haben Behörden und Verwaltungen das Elternrecht als unmittelbar geltendes Grundrecht zu beachten (Bindung wegen Art. 1 Abs. 3 GG).

Sind die Eltern verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu (s. § 1626 Abs. 1 Satz 1 und § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge positiviert jedenfalls dann gemeinsam zu, wenn die Mutter und der rechtliche Vater eine förmliche "Willenserklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge" abgeben, oder wenn die Eltern einander heiraten.

 

Weitere Fakten zum Sorgerecht

Allerdings sind bei der Zuteilung des Sorgerechts durchaus noch weitere Faktoren zu berücksichtigen. So ist es z.B. für das Wohlergehen des Kindes von elementarer Bedeutung, dass die nötige Fürsorgepflicht stattfindet.

Desweiteren sind Einhaltung der Aufsichtspflicht und Schulpflicht Faktoren, die für eine gesunde, normale Entwicklung des Kindes bedeutsam sind. Ebenso entscheidend sind die Lebensumstände in denen ein Kind aufwächst. Exzessiver Lebenswandel, wie Alkoholismus oder Drogenkonsum sind Gründe für eine Entziehung des Sorgerechts.

Da Ihre eigene Einschätzung der Situation nicht ausreicht an bestehenden Urteilen etwas zu ändern, ist es zum Wohle des Kindes zwingend erforderlich die tatsächlichen Lebensumstände von objektiver, neutraler Seite  feststellen zu lassen.

 
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