Berechtigtes Interesse

 

Um für Sie tätig zu werden muss der Detektei ein sogenanntes  "berechtigtes Interesse " glaubhaft nachgewiesen werden. Der Begriff als solches ist relativ dehnbar und ist im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.  Ein berechtigtes Interesse wird immer von Fall zu Fall beurteilt und liegt z.B. dann vor, wenn die Ermittlungsergebnisse der Detektei in arbeits,- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen notwendig sind.  

 
Design Hosting