Urteile zum Zivilrecht

An dieser Stelle möchte Ihnen die Detektei InterDetect verschiedene Urteile zum Thema Zivilrecht nahebringen. Vielleicht finden Sie hier Ansatzpunkte die in eigenen Lebenslagen hilfreich sind. Stöbern Sie in unserer Linksammlung und imformieren Sie sich über interessante Urteile aus dem Bereich Zivilrecht.

Bei Fragen zögern Sie nicht uns anzurufen, ein Detektiv der Detektei InterDetect berät Sie gerne.

Dauerhafter Auszug berührt Wohnrecht nicht

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht bleibt auch dann bestehen, wenn der Rechtsinhaber auszieht, um künftig in einem Alten- oder Pflegeheim zu wohnen. Der Hauseigentümer kann die Löschung selbst dann nicht einseitig veranlassen, wenn eine Rückkehr des Berechtigten etwa aus Gesundheits- oder Altersgründen nicht mehr in Betracht kommt.

Die Löschung bedarf daher stets der Einwilligung des Berechtigten, die meist nur gegen eine entsprechende Entschädigung erteilt wird.

Hinweis: Bei Einräumung eines Wohnrechts sollten daher das Eintreten derartiger Situationen bedacht und entsprechende Regelungen getroffen werden.

Beschluss des OLG Saarbrücken vom 05.08.2010

Aktenzeichen: 5 W 175/10-65 MDR 2011, 25

Fotografierter Grundbuchauszug

Wer auf der Grundbucheinsichtsstelle des Amtsgerichts Einsicht in das maschinell geführte Grundbuch nimmt, ist berechtigt, den auf dem Bildschirm angezeigten Inhalt zu fotografieren und sich auf diese Weise eine Abschrift zu fertigen.

Das Recht auf Akten- bzw. Registereinsicht schließt nach Auffassung des Kammergerichts Berlin die Befugnis ein, sich in beliebiger Form selbst Aufzeichnungen oder Abschriften aus den Akten zu erstellen. Diese Befugnis besteht unabhängig von dem Recht, die Fertigung von - allerdings meist kostenpflichtigen - Abschriften, bzw. bei maschineller Führung des Grundbuchs von Ausdrucken, zu verlangen.

Beschluss des KG Berlin vom 30.11.2010

Aktenzeichen: 1 W 114/10

Pressemitteilung des KG Berlin

Vergütung für “Lebensberatung” durch Kartenlegen einklagbar

Ein Mann nahm in einer Persönlichkeitskrise mehrmals eine “Lebensberaterin” in Anspruch, die ihm am Telefon in zahlreichen Fällen zu verschiedenen - privaten und beruflichen - Lebensfragen die Karten legte und auf dieser Grundlage Ratschläge erteilte. Hierfür zahlte der Hilfesuchende im Jahr 2008 mehr als 35.000 Euro. Als er die letzte Rechnung von knapp 7.000 Euro nicht bezahlte, kam es zum Rechtsstreit, der bis zum Bundesgerichtshof ging.

Das Gericht stellte zunächst klar, dass die von der Lebensberaterin versprochene Leistung objektiv unmöglich war. Eine Leistung ist objektiv unmöglich, wenn sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik schlechthin nicht erbracht werden kann. Dies ist der Fall beim Versprechen des Einsatzes übernatürlicher, magischer oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten. Allerdings folgerten die Bundesrichter aus der objektiven Unmöglichkeit der versprochenen Leistung nicht zwingend, dass damit auch der Vergütungsanspruch entfällt.

Die Vertragsparteien können im Rahmen der Vertragsfreiheit und in Anerkennung ihrer Selbstverantwortung wirksam vereinbaren, dass jemand eine Leistung im Bewusstsein darüber erkauft, dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist und wissenschaftlichen Erkenntnissen zuwiderläuft. In einem solchen Fall würde es dem Inhalt und Zweck des Vertrags sowie den Motiven und Vorstellungen der Parteien widersprechen, den Vergütungsanspruch des sogenannten Lebensberaters zu verneinen.

Urteil des BGH vom 13.01.2011

Aktenzeichen: III ZR 87/10

NJW 2011, 756 ZGS 2011, 128

Kein Ausschluss des Standgeldes für Spediteur

Ein Spediteur beförderte für einen Stahlhändler regelmäßig Stahlträger zu dessen Kunden. Wegen eines technischen Defekts am Abladeort entstand eine Wartezeit von 19 Stunden, die der Spediteur vergütet haben wollte. Der Stahlhändler berief sich auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach “Standzeiten nicht extra vergütet” werden.

Der Bundesgerichtshof erklärte diese Vertragsklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Spediteurs für unwirksam. Sie widerspricht der gesetzlichen Regelung des § 412 Abs. 3 HGB, die folgenden Wortlaut hat: “Wartet der Frachtführer aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld)”.

Urteil des BGH vom 12.05.2010

Aktenzeichen: I ZR 37/09 MDR 2010, 1405

NJW-RR 2011, 257

Unzulässige “Brautgeldabrede

Eine sogenannte Brautgeldabrede, die eine Geldzahlung als Voraussetzung für die Eheschließung und eine bestimmte Ehedauer vorsieht, verletzt die Freiheit der Eheschließung und die Menschenwürde und ist daher nichtig. Das gilt auch dann, wenn in der Religion der Brautleute (hier yezidische Glaubensgemeinschaft) die Zahlung eines Brautgeldes üblich ist. Kommt die Ehe nicht zustande oder wird sie vorzeitig geschieden, muss die Braut das Geld an den Bräutigam bzw. dessen Eltern nicht zurückzahlen.

Urteil des OLG Hamm vom 13.01.2011

Aktenzeichen: I-18 U 88/10

Pressemitteilung des OLG Hamm

Rechtliche Einordnung eines Geruestbauvertrags

Ein Vertrag mit einem Gerüstbauer, der die Überlassung von Gerüstteilen zum Gegenstand hat, ist rechtlich als Mietvertrag einzustufen. Die vertragliche Hauptpflicht besteht in der Zurverfügungstellung des Gerüsts; der Auf- und Abbau des Gerüstes ist als vertragliche Nebenpflicht einzuordnen. An der rechtlichen Einordnung als Mietvertrag ändert auch nichts, wenn die Vertragsparteien den schriftlichen Vertrag mit “Werkvertrag” überschrieben haben.

Die Unterscheidung ist insbesondere für die Dauer der Verjährung wichtig. Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache (hier Verunreinigung des Gerüsts durch Spritzbeton) unterliegen gemäß § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB der kurzen Verjährungsfrist von sechs Monaten.

Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 22.07.2009

Aktenzeichen: 3 O 22/09 jurisPR-PrivBauR 3/2010,

Anm. 2 BauR 2009, 1787

Werkvertrag: unklarer Umfang eines Pauschalpreises

In einem Werkvertrag über Sandstrahlarbeiten wurde ein Pauschalpreis vereinbart. Die im Angebot des Handwerksbetriebes enthaltene Flächenangabe von 3.000 Quadratmetern wurde in die Auftragsbestätigung nicht aufgenommen. Nach Abschluss der Arbeiten verlangte der Handwerker eine weitere Vergütung, da tatsächlich 5.280 Quadratmeter zu bearbeiten waren. Der Rechtsstreit ging zugunsten des Auftraggebers aus. Der Unternehmer konnte nicht beweisen, dass die Pauschalvereinbarung nur für 3.000 Quadratmeter gelten und die Bearbeitung einer größeren Fläche gesondert vergütet werden sollte. Die Fehlberechnung der Fläche ging daher zu seinen Lasten.

Urteil des OLG Brandenburg vom 21.02.2008

Aktenzeichen: 12 U 104/07

NJW-Spezial 2008, 237

Gewährleistungsrechte trotz Schwarzarbeit

Wer von einem Handwerker Arbeiten ohne Rechnung, also „schwarz“, durchführen ließ, konnte im Fall von Mängeln bislang keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Zur Begründung wurde von den Gerichten ausgeführt, die „Ohne-Rechnung-Abrede“ diene der Steuerhinterziehung und sei damit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig. Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung nunmehr aufgegeben.

Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ist dem Handwerker die Berufung auf die Nichtigkeit des Vertrags versagt. Er verhält sich widersprüchlich, wenn er einerseits auf Erfüllung des Vertrags besteht, sich andererseits wegen der auch seinem eigenen gesetzwidrigen Vorteil dienenden Ohne-Rechnung-Abrede auf die Nichtigkeit des Vertrags beruft und deshalb trotz einer mangelhaften Leistung seine Gewährleistungspflicht verweigert. Liegt danach ein Werkmangel vor, kann der Auftraggeber wie bei einem wirksamen Werkvertrag Nachbesserung verlangen, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise verweigern und u.U. auch Schadensersatz fordern.

Urteile des BGH vom 24.04.2008

Aktenzeichen: VII ZR 42/07 und 140/07

Pressemitteilung des BGH

Selbst verschuldeter Badeunfall

Der Betreiber eines Schwimmbades muss Besucher nur vor solchen Gefahren schützen, die er selbst bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen und vermeiden kann. Er hat demzufolge nur die Vorkehrungen zu treffen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung einer Gefahr erforderlich sind.

Erleidet ein Besucher durch eigenes, besonders leichtsinniges Verhalten Verletzungen, kann er den Schwimmbadbetreiber nicht für den Schaden verantwortlich machen. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Koblenz das Prozesskostenhilfegesuch einer Frau für eine Schadensersatzklage über 125.000 Euro zurück, die von unten in die in einer Röhre endende Wasserrutsche geklettert war und durch einen “entgegenkommenden” Badegast schwer verletzt wurde (u.a. Bruch des Brustwirbels). Das Gericht stellte fest, dass die Wandöffnung ohne weiteres als Ende der Rutsche erkennbar war.

Urteil des OLG Koblenz vom 26.04.2010

Aktenzeichen: 1 W 200/10

Pressemitteilung des OLG Koblenz

Zurückhaltung beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs

Wer von einem anderen öffentlich unberechtigt des Kindesmissbrauchs verdächtigt wird, kann von diesem Unterlassung der ehrverletzenden Äußerungen und Schadensersatz fordern.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach einem Pädagogen eine Entschädigung von 2.000 Euro gegen einen Psychotherapeuten zu, der irrtümlich behauptet hatte, der Mann habe als ehrenamtlicher Fußballtrainer ein Kind sexuell missbraucht. Der Therapeut teilte seinen Verdacht u.a. dem gemeinnützigen Verein mit, bei dem der Mann beschäftigt war. Der musste daraufhin seine Beschäftigung aufgeben. Das Gericht vertrat die Auffassung, die Mitteilung des Tatverdachts hätte sich auf die staatlichen Ermittlungsbehörden oder das Jugendamt beschränken müssen. Keinesfalls hätte der Psychotherapeut mit seinem unsicheren Verdacht an die Öffentlichkeit gehen dürfen. Das Ermittlungsverfahren gegen den Verdächtigten wurde schließlich eingestellt.

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 19.05.2010

Aktenzeichen: 1 U 49/09

Justiz Hessen online

Öffentliches “Anschwärzen” auf Internet-Plattform

Wird in einem Beitrag auf einer Internet-Verkaufsplattform in der Rubrik “Testberichte und Ratgeber” öffentlich zur “Vorsicht bei Matratzen-Schnäppchen zum halben Preis” aufgerufen und auf “schwarze Schafe” im Bereich des Matratzenhandels und deren Arbeitsweise hingewiesen, ist dieses Verhalten wettbewerbswidrig, wenn sich aus dem weiteren Text zweifellos ergibt, welcher Anbieter mit der öffentlichen Kritik gemeint ist. Das betroffene Unternehmen kann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ggf. Schadensersatz verlangen.

Urteil des OLG Hamm vom 28.01.2010

Aktenzeichen: 4 U 157/09

JurPC Web-Dok. 60/2010

Feld keine öffentliche Toilette

Mit einem kuriosen Fall hatte sich das Thüringer Oberlandesgericht zu befassen: Als ein Autofahrer auf einer Landstraße ein dringendes menschliches Bedürfnis verspürte, bog er in einen Feldweg ab und erleichterte sich im Schutz von mehreren aufeinander gestapelten Strohballen. Als er leicht dagegen stieß, fielen einige der recht schweren Ballen auf ihn herab, wobei er sich nicht unerhebliche Verletzungen zuzog. Deswegen nahm er den Bauern, dem das Feld gehörte, auf Schadensersatz in Anspruch.

Er verlor den Prozess in allen Instanzen. Das Gericht begründete die Klageabweisung damit, dass der Bauer als Eigentümer eines Privatgrundstücks nicht verpflichtet war, Vorkehrungen zu treffen, um Unbefugte vor dem Umstürzen des Strohballenlagers zu schützen. Ein Feld ist keine öffentliche Toilette.

Urteil des OLG Jena vom 10.11.2009

Aktenzeichen: 5 U 31/09

NJW Heft 50/2009, Seite X

Schadensersatz für unberechtigt im Internet verwendete Fotos

Das Amtsgericht Hamburg sprach dem Urheber eines Fotos, das unberechtigt im Internet verwendet wurde, als Schadensersatz pro verwendetes Bild eine Lizenzgebühr von 100 Euro zu. Einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Namensnennung lehnte das Gericht hingegen ab.

Urteil des AG Hamburg vom 30.12.2008

Aktenzeichen: 36 C 119/08

JurPC Web-Dok. 209/2009

 
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