Gerichtsurteile zum Thema Mitarbeiterüberwachung:

Verdeckte Videoüberwachung in Büros ist zulässig, wenn Warenverlust entstanden ist, oder Diebstähle vorliegen und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln. (BAG 5AZR116/86)

Bei Beobachtung von Mitarbeitern muß die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Maßnahme informieren. (Beschluß des BAG, Az. 1ABR26/90)

Detektivkosten wurden nach erfolgreicher Überwachung eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers erstattet. (BAG, Urteil v. 17.9.98, 8 AZR 5/97)

Blaumacher müssen die Detekteikosten / Detektivhonorar zahlen, wenn ein begründeteter Verdacht besteht und es keine billigeren Mittel gab, diesen Anfangsverdacht zu klären. (BAG 17.9.98 - 8AZR 5/97)

Kündigung wegen unerlaubter Nebentätigkeit

Geht ein Arbeitnehmer während bestätigter Arbeitsunfähigkeit einer privaten Nebentätigkeit nach, die der geschuldeten Arbeit ähnelt, so kann dies den Arbeitgeber zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer bereits einschlägig abgemahnt wurde. Unerheblich für die Beurteilung des Fehlverhaltens ist, dass der Arbeitnehmer körperliche Arbeiten schuldet, seine Arbeitsunfähigkeit hingegen auf psychischen Problemen (hier wegen angeblichen Mobbings) beruht.

Urteil des LAG Nürnberg vom 07.09.2004 6 Sa 116/04

Pressemitteilung des LAG Nürnberg

 
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