Archiv -2011
Pressebericht - Detektei InterDetect - Oktober 2011
Greven „Emil und die Detektive“ und später „Jerry Cotton“ waren die Helden seiner Kindheit. Kein Wunder, denn Georg Meismann wurde die Detektivarbeit quasi in die Wiege gelegt: Ein Verwandter leitet die Firma Condor, Deutschlands wohl größte Detektei.“ Na klar, dass der Sohnemann auch mal Detektivluft schnuppern durfte: „Als Zwölfjähriger war das natürlich sehr spannend, wenn ich abends mit auf Observationen durfte.“ Doch die beruflichen Ambitionen des gebürtigen Dorsteners zogen ihn erst zum Lehramtsstudium für Theologie, Philosophie und Sport nach Münster. Die „Lehrerschwemme“ in den 80er Jahre ließen den Diplom-Pädagogen jedoch seine zweite berufliche Leidenschaft wieder ins Visier nehmen: er wurde Detektiv.
Zuerst bei Condor für fast fünf Jahre und dann gründete er mit seinen Kollegen 1989 die eigene Detektei „Interdetect“. Dem ersten Firmensitz in Dorsten, folgten zehn Jahre in den Niederlanden und seit 2004 lenkt Georg Meismann das Unternehmen aus der ländlichen Idylle der Guntruper Bauernschaft – „Greven mit Autobahnanbindung und Flughafen liegt einfach ideal“.
Die Unternehmer arbeiten dabei mit gut ausgebildeten freiberuflichen Detektiven, die zum Teil ehemalige Geheimdienstler sind, im ganzen Bundesgebiet zusammen. „So kann ich für meine Kunden immer den am besten geeigneten Detektiv engagieren – und der Kunde muss dafür nur eine Stunde Anfahrt zahlen, egal woher der Detektiv anreist.“ Das bringt dem Kunden sowohl einen umfassenden Service als auch die Sicherheit bei der Personalauswahl. „Detektiv ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung – jeder darf sich so nennen – und das macht es für Kunden so schwer, den richtigen Experten für seinen Fall zu finden“.
Und was sind das für Fälle? „Das Aufgabengebiet hat sich grundlegend verschoben“, plaudert Georg Meismann aus dem Nähkästchen: Waren es früher häufig private Observationen von Ehegatten, so führte die Änderung im Scheidungsrecht mit dem Wegfall des Schuldprinzips zu einem überwiegenden Anteil von Fällen aus der Wirtschaft. „Schwarzarbeit, unerlaubte Nebentätigkeit, ‚Blau machen’ – das betrifft heute nahezu jeden 2ten Fall – Diebstahl und alle Arten von Betrugsdelikten.“ Doch egal ob Aufträge von Privatpersonen oder aus der Wirtschaft: es gilt immer der Grundsatz, erst ermitteln, dann observieren. Und für das Observieren steht ihm eine fast schon Bond-verdächtige Ausstattung zur Verfügung: neben einer guten Digitalkamera mit mindestens 300er Brennweite gehören natürlich auch in Uhren, Kugelschreibern oder auch Baseball-Caps versteckten Kameras ebenso zum technischen Rüstzeug wie Videokamera, Funk- und Diktiergeräte oder auch GPS-Sender. „Dabei bewegen wir uns immer innerhalb des gesetzlichen Rahmens“, betont der 50-Jährige.
Er liebt seinen Beruf, das merkt man deutlich: „Er gibt mir die Freiheit, viel unterwegs zu sein, sorgt täglich für Erfolgserlebnisse und bringt mir direktes Feedback vom Kunden.“ Und – egal ob bei der Observation einer Unternehmergattin auf Abwegen im Nobel-Ski-Ort oder beim Undercover-Auftrag als Obdachloser im Ruhrgebiet – es ist ein spannendes und aufregendes Metier. Ruhe dagegen findet der zweifache Familienvater, Rhodesian Ridgeback-Züchter und Gartenliebhaber in der ländlichen Idylle der Guntruper Bauernschaft: „Der ideale Ausgleich zum vielen Autofahren“.
Das Autofahren ist jedoch auch eine seiner Leidenschaften. Muss er für Observationen einen dezenten Mercedes oder Audi benutzen, so schlägt privat sein Herz für einen Jaguar. „Jerry Cotton hatte schließlich auch einen!“
Detektei ermittelt Wettbewerbsverbot – Juli 2011 – NRW

Die Detektei InterDetect wurde im Juli 2011 beauftragt, in einem Fall von Verdacht auf Zuwiderhandlung gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot, zu ermitteln. In einem persönlichen Auftragsgespräch schilderte unser Auftraggeber, ein Metall verarbeitendes Unternehmen, sein berechtigtes Interesse. Von einem seiner Kunden hatte er den Tipp bekommen, dass ein leitender Angestellter Kontakt aufgenommen habe und die Angebote des Auftraggebers unterbiete.
Diesem begründeten Anfangsverdacht sollte die Detektei InterDetect nachgehen. Zu diesem Zweck wurde eine Observation des verdächtigen Mitarbeiters vereinbart, der zu diesem Zeitpunkt krank gemeldet war. Die Zielperson wurde dann von 2 Detektiven der Detektei InterDetect über einen Zeitraum von Montag bis Freitag ganztägig observiert. Nachdem sich an den ersten 3 Tagen der Observation nichts im Sinne des Auftragszieles ereignet hatte, fuhr die Zielperson am 4ten Tag der Observation mit seinem Dienstwagen zu einer großen Halle im Raum Düsseldorf. Die Halle war von außen nicht einsehbar, lediglich die Einfahrt und der Parkplatz vor der Halle konnte eingesehen werden.
Im Laufe des Tages kamen verschiedene Personen zur Halle und trafen dort auf die Zielperson. Die Detektive der Detektei InterDetect dokumentierten die Vorgänge an der Halle. Anhand der Dokumentation konnte der Auftraggeber im Nachhinein 2 weitere Mitarbeiter seiner Firma sowie 3 Stammkunden identifizieren. Gegen Nachmittag begannen die Zielperson und ein weiterer Arbeiter eine VW-Bulli zu beladen und fuhren anschließend damit zu 2 Kunden. Einer der angefahrenen Kunden war wiederum ein Alt-Kunde unseres Auftraggebers. An den Adressen entluden die Zielpersonen verschiedene Teile aus Metall. Auch diese Abläufe konnten die Detektive der Detektei InterDetect exakt dokumentieren.
Nach Beendigung der Observationen ermittelten die Detektive der Detektei InterDetect unter Vorwand an der Adresse der Halle. Es konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Zielperson Mieter dieser Halle war und dort ein eigenes Unternehmen gegründet hatte. Der Auftraggeber veranlasste daraufhin eine fristlose Kündigung der Zielpersonen und klagt auf Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, insbesondere auch die Übernahme der Detektei-Kosten durch die Zielpersonen.
Auch in diesem Fall konnten die Observationen und Ermittlungen der Detektei InterDetect dazu beitragen, dass weiterer Schaden von unserem Auftraggeber abgewendet wurde. Zögern Sie deshalb nicht die Detektei InterDetect zu beauftragen, sollten Sie einen ähnlichen Verdacht haben. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot zur zielgerichteten Aufdeckung von Wettbewerbsverboten und anderen Delikten.
Detektei ermittelt Wettbewerbsverbot - Juni 2011 - NRW

Juni 2011 - NRW In einem Fall von Zuwiderhandlung gegen ein ausgesprochenes und vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot ermittelten und observierten die Detektive der Detektei InterDetect im Juni 2011.
Der Auftraggeber war ein Dienstleistungsunternehmen aus NRW. In einem persönlichen Gespräch schilderte der Auftraggeber sein berechtigtes Interesse. Man hatte sich von 2 Mitarbeiterinnen im gegenseitigen Einverständnis getrennt und konkrete Hinweise darauf, dass diese Mitarbeiterinnen, trotz vertraglich vereinbartem Wettbewerbsverbot, schon jetzt für ein Konkurrenzunternehmen tätig waren.
Um diesem Verdacht nachzugehen wurde zunächst die Observation einer Mitarbeiterin, durch 2 Detektive der Detektei InterDetect, über einen Zeitraum von ca. 2 Wochen vereinbart. Im Laufe der Observation konnten die Detektive feststellen, dass die Mitarbeiterin sehr wohl beruflich tätig war.
Es wurden z.T. sogar Adressen aus dem Kundenstamm des Auftraggebers angefahren. Die Detektive konnten an 5 Tagen insgesamt 16 Adressen ermitteln, an denen die Zielperson wettbewerbswidrig tätig war. In einer weiteren Observation konnten die Detektive der Detektei InterDetect auch der 2ten verdächtigen Mitarbeiterin des Auftraggebers wettbewerbswidrige berufliche Tätigkeiten nachweisen und gerichtsverwertbar dokumentieren.
Nach Beendigung der Observation wurden die Ermittlungsergebnisse zusammengetragen und gemeinsam mit dem Auftraggeber und dessen Anwälten analysiert. Auf Grund dieser Ergebnisse wurde beiden Mitarbeitern nachträglich eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Durch die Observation der Detektei InterDetect konnte so ein enormer wirtschaftlicher Schaden für den Auftraggeber verhindert werden.
Zögern auch Sie nicht bei ähnlichen Verdachtsmomenten die Detektei InterDetect mit der Ermittlung der wettbewerbswidrigen Tätigkeiten zu beauftragen und nehmen Sie Kontakt zu einem Detektiv der Detektei InterDetect auf. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen Wege zur Abwehr solcher geschäftsschädigenden Verhaltensweisen auf.
Detektei ermittelt Schwarzarbeit - April 2011 -NRW
Einem Verdacht auf Schwarzarbeit gingen die Detektive der Detektei InterDetect im April 2011 nach. Auftraggeber war ein Bauunternehmer aus dem Raum Köln/Bonn. Ihm war aus dem Kreis der Belegschaft zugetragen worden, dass ein bestimmter Mitarbeiter nach Feierabend und an den Wochenenden regelmäßig „schwarz“ arbeite. Dazu benutze er auch teilweise Werkzeug und Material des Auftraggebers. Zudem fahre er mit dem ihm überlassenen Firmenfahrzeug.
Nach dem in einem persönlichen Auftragsgespräch das berechtigte Interesse nochmals dargelegt wurde, vereinbarte man eine Observation des Mitarbeiters an zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Zu diesem Zweck sollten 2 Detektive der Detektei InterDetect die Zielperson ab Verlassen des Firmengeländes nach Feierabend observieren.
Die Detektive postierten sich also im Nahbereich des Firmengeländes und folgten der Zielperson nach Feierabend. Diese fuhr, mit einem Pritschenwagen des Auftraggebers, ohne große Umwege in ein Baugebiet in der Nähe von Köln. Dort traf die Zielperson auf einen weiteren Arbeiter. Gemeinsam betraten sie ein Grundstück auf dem ein Einfamilienhaus steht. Hier wurden beide Personen von einem Bewohner/ Bauherrn begrüßt. Gemeinsam lief man ums Haus herum und besprach offensichtlich die zu verrichtenden Arbeiten. Im Anschluss daran begannen die Zielpersonen mit der Montage von Fallrohren und der Verlegung von Abwasserrohren auf dem Grundstück.
Die Detektive der Detektei InterDetect konnten die gesamten Vorgänge an der Baustelle per Foto/ Videoaufnahmen dokumentieren. Nachdem der Auftraggeber über den Stand der Ermittlungen informiert worden war, entschied man zu warten, bis die Zielpersonen die Arbeit beenden. Es sollte dann versucht werden zu ermitteln, um wen es sich bei der 2ten Zielperson handelt.
Gegen 19.00 Uhr beendeten die Zielpersonen dann ihre Arbeiten. Die 2te Person stiegt zur Zielperson ins Fahrzeug und beide fuhren ab. Nach ca. 25 Kilometern stieg die 2te Person an einer Seitenstraße aus und ging zu Fuß zu einem Mehrfamilienhaus. Ein Detektiv folgte der Person und konnte die genaue Anschrift ermitteln.
Die Observation am Samstag, sowie am gesamten nächsten Wochenende bestätigte im Wesentlichen die Feststellungen der Observation am ersten Wochenende. Anschließende Ermittlungen, die unter Vorwand an der Adresse des Bauvorhabens gemacht wurden ergaben, dass die Zielperson tatsächlich auf eigene Rechnung tätig war und eine Bezahlung ohne Rechnung erfolgt war. Ermittlungen bezüglich der 2ten Person ergaben, dass diese ebenfalls in der Firma des Auftraggebers beschäftigt war.
Der Auftraggeber war mit dem Ergebnis der Observationen und Ermittlungen sehr zufrieden und entschied sich, die betreffenden Mitarbeiter mit den Ergebnissen der Ermittlungen der Detektei InterDetect zu konfrontieren. Nach Vorlage der Ergebnisse stimmten die Zielpersonen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu und erklärten sich darüber hinaus bereit, die Detektei-Kosten zu übernehmen. Im Gegenzug verzichtete der Auftraggeber auf weitere rechtliche Schritte, um langwierige arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
So konnte durch den Einsatz der Detektive der Detektei InterDetect Schaden vom Unternehmen des Auftraggebers abgewendet werden und gleichzeitig ein Zeichen gegenüber den anderen Mitarbeitern des Auftraggebers gesetzt werden. Zögern Sie nicht bei dem Verdacht auf Schwarzarbeit die Detektei InterDetect zu beauftragen und wehren Sie den Anfängen.
Illegale Vorteilsnahme - März 2011 - NRW
Einem Verdacht der illegalen Vorteilsnahme gingen die Detektive der Detektei InterDetect im März diesen Jahres nach. Der Auftraggeber war eine Dienststelle aus NRW. Auf Grund innerbetrieblicher Informationen bestand der Verdacht, dass einer oder mehrere Mitarbeiter eines Entsorgungs- Unternehmen bei verschiedenen Firmen häufiger als vereinbart und berechnet Müll abholen. Dieser zusätzliche Müll werde dann angeblich in der Betriebseigenen Sammelstelle entsorgt. Für diesen „speziellen Service“ sollen die verdächtigen Mitarbeiter dann von den Firmen in Form von Sachleistungen „entlohnt“ worden sein
Nach Rücksprache mit den Anwälten des Auftraggebers entschied man sich für den Einsatz einer Detektei. In einem persönlichen Gespräch wurden Modalitäten und Auftragsziele vereinbart und ein schriftlicher Auftrag fixiert. Zum Zwecke des Nachweises der o.a. Vorgänge wurde eine Observation der Zielpersonen durch 2 Detektive der Detektei InterDetect über einen Zeitraum von zunächst einer Arbeitswoche vereinbart.
Die Observation der Zielpersonen wurde dann von der Detektei durchgeführt. Die Detektive konnten in diesem Zeitraum insgesamt 8 Stellen ermitteln, an denen der Müll wöchentlich abgeholt wurde, obwohl lediglich 14tägige Abholung und Bezahlung vereinbart war. Die Detektive konnten in fast allen Fällen Videoaufnahmen der Abholungen machen, die zur Beweissicherung beitrugen. Der Auftraggeber, dessen Verdacht durch die Ermittlungen bestätigt wurde, beauftragte die Detektei deshalb mit der Observation der Mitarbeiter für eine weitere Woche. Hier sollte dann gezielt darauf geachtet werden, ob die Zielpersonen Geld oder sonstige Leistungen von den betroffenen Firmen erhielten. Die Detektive konnten im Observationszeitraum an insgesamt 6 Stellen dokumentieren, dass die Zielpersonen Sachleistungen erhielten.
Diese Sachleistungen waren z.B. Entgegennahme verschiedene neuer KFz-Teile, eine kleine Stereoanlage, diverse Paar Schuhe, Werkzeug und Lebensmittel.
Nach Abschluss der Observation wurden die Ergebnisse gemeinsam mit dem Auftraggeber und dessen Anwälten analysiert. Es wurde dann entschieden, die Zielpersonen mit den Ermittlungsergebnissen zu konfrontieren. Diese zeigten sich äußerst überrascht und gaben nach anfänglichem Zögern die Verstöße zu. Aus diesem Grunde wurde das Arbeitsverhältnis zu den betroffenen Mitarbeiter fristlos gekündigt und Starfanzeige erstattet. In einem späteren Prozess, in dem die Detektive als Zeugen vernommen wurden, wurde die Vorgehensweise des Auftraggebers Seiten des Gerichts gebilligt, die fristlose Kündigung bestätigt und die Zielpersonen zur gemeinschaftlichen Übernahme der Detektei-Kosten verurteilt.






